Wenn man keinen Ausweg findet fingiert die Sparkasse Verden einen Insolvenzantrag

Wie soll es nur weitergehen ?

23 Juli 2014

Wegen der weiteren ungeheuerlichen  Vorfälle und Machenschaften durch die Sparkasse Verden, erbitte ich um noch mehr Hilfe aus der Bevölkerung. Es ist kaum noch zu ertragen wie hier durch die Sparkasse gelogen wird. Die gesundheitlichen Probleme werden täglich mehr. Wie weit muss man als Endkunde in unserem Land gehen, um zu seinem wohlverdienten Recht zu kommen, wird es einem doch erst von der Sparkasse weggenommen.

  Aufgrund eines weiteren Vorfalls vom Montag den 17. März 2014 wurde diese Seite noch am 17. März 2014 mit Leben  gefüllt. ( Phase1 )

Phase 2 wurde  am 01. Juni 2014 gestartet :  Bilderservice und Google                                        Phase 3 wurde  am 10. Juni 2014 gestartet :  Google findet jetzt mehr                                      Phase 4 wurde  am 01. Juli 2014 gestartet : Bundesweit Sparkasse ohne Zusatz “Verden”    Phase 5 wurde  am 23. Juli 2014 gestartet : Opfer von Sparkassen ist jetzt bundesweit aktiv

Und ganz wichtig, liebe Rechtsabteilung der Sparkasse Verden, ich bin nicht wie am 28. Mai 2014 im Amtsgericht Verden von Ihnen behauptet :” Euer Maskottchen” nein  ich kratze nur mal bundesweit richtig an eurem Image.

Anfang Juni 2014 wurde ein weiterer Betrug der Sparkasse Verden gefunden. Der im Dezember 2013 durch die Sparkasse Verden gestellte Insolvenzantrag gegen die Firma von Herrn Meyer sollte als letztes probates Mittel der Sparkasse Verden dienen, damit Herr Meyer nicht mehr Herr des Verfahrens ist und bleibt. Der angeblich durch die Firma geschuldete Betrag, der eigentlich einer Aufrechnung gegenüber der Sparkasse Verden unterlag, wurde zur Insolvenzabwendung  am 20.01.2014 durch den Anwalt an die Sparkasse Verden gezahlt. Dazu erhielt der Anwalt eine Forderungsübersicht als Bestätigung und die Erklärung der Sparkasse Verden, dass sie den Titel zurückgegeben habe. Beim Abgleich dieser Forderungsübersicht mit den mittlerweile vorliegenden Forderungsübersichten wurde festgestellt, dass sich die Sparkasse Verden bereits 1 ¼ Jahre zuvor, am 17.09.2012 und am 26.9.2012 am privaten Konto von Herrn Meyer zweimal bereits mit dem angeblich zum Insolvenzantrag geschuldeten Betrag unter gleichen Aktenzeichen eigenmächtig schon bedient hatte, ohne Herrn Meyer auch nur in irgendeiner Form drüber zu informieren. Am 16. Januar 2013 wurde dann nochmals selbiger Betrag, aber jetzt noch nebst 112 Tage Zinsen bei 18 % ein drittes mal dem privaten Konto belastet.  Ein nun weiterer nötig gewordener Abgleich der Forderungsübersichten ergab sodann das Unglaubliche. Am 24.01.2014 buchte die Sparkasse Verden dann den durch den Anwalt überwiesenen Betrag als Gutschrift auf dem privaten Konto von Herrn Meyer wieder ein.  Der durch die Sparkasse Verden zu Unrecht gestellte  Insolvenzantrag lief aber gegen die Firma von Herrn Meyer und dort auch gegen das Geschäftskonto der Firma. Wieso bekommt Herr Meyer dann das Geld auf seinem privaten Konto gutgeschrieben?                                       Eine Verfolgung dieser Willkür und Untreue als auch Täuschung in Folge, von 3 nicht genehmigten Buchungen auf den Konten der Firma und seinem privaten Konto durch die Sparkasse Verden, ist weder den Rechtsbeiständen, Gerichten, noch Herrn Meyer gegenüber nicht möglich, da die Sparkasse Verden seit Jahren keine Kontoauszüge zu diesen Konten bereitstellt, sondern immer wieder neu gebastelte Forderungsübersichten.                                                                                                                           Auch bei der Durchsicht von Darlehnsverträgen gibt es viel Auffälliges, so sind zwischen 2002 und 2008 vermutlich mehrere Tausende falsche Widerrufsbelehrungen zu Darlehnsverträgen, aus dem Hause der Sparkasse Verden, an Verbraucher herausgegeben worden. Auch so an Herrn Meyer. Bei Aufforderung gegenüber der Sparkasse Verden die dazugehörigen Widerrufsbelehrung herauszugeben, so wurde von der Sparkasse erklärt, man hätte diese nicht. Das ist nun genauso schlimm als wenn man sie hätte.

Denn steht in der Widerrufsbelehrung folgendes:                                                                                    „Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung.“

So hat die Frist nie begonnen und Sie sollten sich an einen Kreditsachverständigen wenden. Wir empfehlen wegen der guten Erfahrung den Verein www.advoconto.de

„Hier werden Sie geholfen“

Aber der Kracher dieser Sparkasse Verden ist es, dass bei Abgleich des eigenen Originals  des Darlehnsvertrages, mit dem der übersandten Kopie       aus der Sparkasse festzustellen ist :

  Im Original der Sparkasse Verden ist eine Zeile mehr drin