Wer und was nun „öffentlich“ ist,
an dem darf auch die Öffentlichkeit teilhaben!
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Der 5. Februar 2014 brachte das Fass eigentlich schon zum Überlaufen
Wie weit darf Bankenwillkür in unserem Land gehen?
Ihre Meinung ist gefragt, Ihre Hilfe erbeten !
Als jahrelang erfolgreicher selbstständiger Geschäftsmann und zahlender Kunde der Kreissparkasse Verden sehe ich mich inzwischen mit dem Ruin meines Unternehmens und dem Verlust des persönlichen Vermögens meiner Familie konfrontiert, und dies einzig und allein aufgrund mehrerer bürokratischer Fehler auf Seiten der Kreissparkasse Verden.
Diese Seite www.sparkassenopfer.info habe ich ins Leben gerufen, um die meiner Familie und meinem Unternehmen widerfahrenen Missstände und die dafür ursächlichen Vorgehensweisen der Kreissparkasse Verden der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Es darf einfach nicht sein, dass eine Institution wie die Kreissparkasse Verden aufgrund ihrer Machtposition jemanden ruiniert. Die Kreissparkasse tut dieses sehenden Auges und mit aller ihr zur Verfügung stehenden Macht , um von den wahren Geschehnissen des eigenen Versagens abzulenken; um den betroffenen Bankkunden mundtot zu machen und sich so jeglicher Verantwortung zu entziehen. Niemand soll erfahren, dass die Kreissparkasse in eklatanter Weise beim Verkauf einer Kapitaldienstleistung ,einem Zahlungsversprechen, für ein Akkreditiv versagt hat.
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Es darf nicht angehen, dass wenn man als Bankkunde von seinem Kreditinstitut gegen Bezahlung eine Kapitaldienstleistung erworben hat – eine Dienstleistung, die ausschließlich einem bestimmten Sicherungszweck dient, einem Zahlungsversprechen über 290.000 US$, nämlich dem, ein zuvor durch den Kreditgeber selbst geprüftes Geschäft zugunsten des Kunden abzuwickeln – , im Nachhinein für die Folgen des eigenen Versagens des Kreditinstituts haftbar gemacht werden zu können .
Und warum das?
Weil das Kreditinstitut – die Sparkasse Verden – , nach erkennen des eigenes Versagens als Verkäufer des Zahlungsversprechens, die nun daraus resultierenden Folgen auf den Bankkunden abwälzen möchte.
Und wie das ?
Aufforderung zur Haftungsfreistellung, Nötigung, Verstoß gegen eine einstweilige Verfügung, Darlehensmissbrauch, Einbehaltung von Treuhandgeld, Untreue, Insolvenzanträge bis hin zur Täuschung der Gerichte über eine angeblich geleistete Gutschrift, usw. .
Diese Internetseite soll zum Diskutieren anregen und uns Initiatoren helfen, sich gegen die derzeitige Bankenwillkür der Kreissparkasse Verden erfolgreich zu wehren.
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Was war vorgefallen?
Im Jahre 2009 wurde meinem Unternehmen, der VIAK GmbH in Kirchlinteln, von einem Verwerter für Finanzierungsschäden mit Firmensitz in Hong Kong ein lukratives Geschäft mit Solaranlagen angeboten. Es ging um eine Gesamtheit von 600 Solaranlage in zwei verschiedenen Bauformen, 400 und 500 Liter Speichervolumen mit 40 oder 50 Vakuumröhren. Der Einkaufspreis für die speziell für Russland gefertigte, beschriftete und verpackte Ware wurde mit ca. 500 US $ pro Anlage frei Haus ausgehandelt. Dieser Wert ist erfahrungsgemäß bei Zerschlagung und Verwertungen marktüblich.
So wandte die VIAK GmbH sich mit dem Wunsch nach Finanzierung des Erwerbs von 600 Anlagen im Wert von 300.000 Euro (inkl. aller Import- und Steuerkosten) an ihren Kundenberater bei der Kreissparkasse Verden und erklärte diesem die Geschäftsidee in Verbindung mit der Bitte um Finanzierung mittels eines Akkreditivs, also einer Anweisung des Kunden an seine Bank, einem Dritten (in diesem Falle besagtem Verwerter in Hong Kong) den erforderlichen Betrag zur Verfügung zu stellen.
Da der Bankberater (zugleich Hintergrundmitarbeiter für Solar im Hause der Kreissparkasse Verden) anscheinend nicht über ausreichend Erfahrung im Handel mit Solaranlagen verfügte, erbat er einen Nachweis der Werthaltigkeit des zu finanzierenden Geschäftes. Nach ca. vier Wochen wurde der gewünschte Werthaltigkeitsnachweis vorgelegt. Da man sich in der Kreissparkasse Verden immer noch nicht ganz sicher war, ließ man den erstellten Nachweis der Werthaltigkeit durch einen anderen Geschäftskunden der Sparkasse (Mitbewerber – Heizungsbauer) gegenprüfen. Das stellte in den Augen des Bittenden zwar einen Verstoß gegen das Bankgeheimnis dar, aber hätte man nicht zugestimmt, wäre die Finanzierung versagt worden. Gezwungenermaßen wurde zugesagt.
Der andere Geschäftskunde bestätigte die hohe Werthaltigkeit des Geschäftes mit einem zu erwartenden Gewinns (wie bereits vorher benannt) mit zwischen 1.800.000 und 2.200.000 Euro. Damit das Geschäft auch zur vollen Zufriedenheit des Käufers, welcher kein Spezialist für Akkreditivgeschäfte ist, finanziert würde, um also einen reibungslosen Ablauf garantieren zu können, wurde von Seiten der Kreissparkasse die federführende Übernahme der Ausformulierung des nötigen Akkreditivs nebst Einmischung in das Grundgeschäft verlangt . Man forderte vom Käufer nur die Übergabe der gewünschten Daten, soweit diese der Ausformulierung des Akkreditivs dienlich seien.
Diese Dienstleistung als Zahlungsversprechen wurde mit gut 4.000 Euro in Rechnung gestellt. Was sind 4.000 Euro bei einem zu erwartenden Gewinn in der zuvor benannten Höhe – also kein Problem. Sodann wurde durch die Kreissparkasse Verden erklärt, dass dem Akkreditiv unbedingt ein Addendum beigefügt werden müsse, um so besonders sicherstellen zu können, dass das Unternehmen auch das bekommt, was es gekauft hat. Ferner wurde die Fa. VERITAS als Überprüfungsorgan aufgeschaltet, um die Wareninspektionen an den Lagerorten, wie im Akkreditiv gefordert, zu gewährleisten, was auch alles passierte.
In Folge der nun laufenden weiteren Ausformulierungen des Akkreditivs unterliefen dem Leiter der Auslandsabteilung mehrere Fehler, darunter ein eklatanter Kardinalfehler, was aber erst festgestellt wurde, als der Schaden bereits eingetreten war. Denn im Laufe der Ausformulierungen des Akkreditivs war der Leiter der Auslandsabteilung plötzlich zu der irrigen Meinung gelangt, dass das Addendum nun nicht mehr, wie zuvor mehrfach vom Verkäufer gefordert, “integral part of L/C and will be provided seperatly” sein müsse, und so entfernte er diesen Part dann auch noch, entgegen dem Wunsch des Verkäufers, eigenverantwortlich aus dem Akkreditiv.
Dem Käufer / Bankkunden wurde schriftlich erklärt, dass man es heute so machen müsse, um den Richtlinien für Akkreditive zu folgen. OK, dachte man sich im Hause des Käufers, der Leiter der Auslandsabteilung der Kreissparkasse Verden weiß sicher, was er tut; er ist ja wohl nicht umsonst der Leiter der Auslandsabteilung. Gleichzeitig wurde dann auch die Verschiffungsart von Vollverschiffung auf Teilverschiffung geändert, aber in diesem Zuge durch die Kreissparkasse Verden versäumt, die Bezahlung der Teilliefermengen entsprechend den neuen Regeln dafür anzupassen.
Die Dinge nehmen ihren Lauf und der Verkäufer erklärt, er möchte ca. 199.850 US$ von 290.000 US$ aus dem Akkreditiv erhalten. Der Leiter der Auslandsabteilung der Kreissparkasse Verden erklärt dem Bankkunden / Käufer, er habe alle nötigen Dokumente dazu erhalten und alles sei akkreditivkonform und man würde die gewünschte Zahlung veranlassen und die Dokumente an den Bankkunden / Käufer aushändigen.
In freudiger Erwartung ließ der Bankkunde die Dokumente, die eine Lieferung von über 400 Anlagen erwarten lassen durfte, abholen. Mit Erhalt und Sichtung der Dokumente mussten man mit Bestürzung feststellen, dass anstelle der über 400 (von 600) zu erwartenden Anlagen nur 50 Anlagen auf dem Weg seien. Bei einem sofortigen Anruf bei dem Leiter der Auslandsabteilung kam von ihm der Satz: “Das Addendum ist ja nicht integraler Bestandteil des Akkreditivs” wie aus der Pistole in den Gehörgang und ohne Umwege in das sodann wohl zu Recht aufs schwerste irritierte Unternehmergehirn.Der Bankkunde, die VIAK untersagte am Telefon sofort die Ausführung der gewünschten Zahlung über die Bremer Landesbank, welche als Korrespondenzbank der Kreissparkasse Verden fungiert. Der Leiter der Auslandsabteilung der Kreissparkasse Verden erwiderte, er werde es nicht stoppen und man habe auch schon eine Haftungsfreistellung erstellt, die unbedingt sofort zu unterzeichnen sei, um so damit verbunden größeren Schaden zu verhindern, gleichzeitig bat die Kreissparkasse auch noch sofort zur Sicherungsübereignung der 50 Solaranlagen.
Also wurde die Haftungsfreistellung zwei- bis dreimal vom Bankkunden gelesen und dann sofort versucht, einen Anwalt in Verden zu kontaktieren, um eine einstweilige Verfügung
( Zahlungsverbot ) gegen die Bremer Landesbank zu erwirken. Denn wenn die nicht zahlen dürfen, kann das Geld vom Konto des Bankkunden / Käufers bei der Kreissparkasse Verden, ja nicht das Land verlassen. Der nette Anwalt ließ sich den Vorfall erklären und fragte zum Schluss, um welches Kreditinstitut es ginge, man sagte Kreissparkasse Verden. Nein, da können wir Ihnen nicht helfen, da die zu unserer Mandantschaft gehören. Ok, den nächsten Anwalt angerufen, alles erklärt und wieder ein Nein, beim dritten bis hin zum achten Anwalt immer dieselbe Antwort.
Auf nach Bremen, dem Sitz der Bremer Landesbank, und im selbst beantragten Eilverfahren erst via Amtsgericht und dann erweitert via Landgericht ( Bankenkammer) die einstweilige Verfügung erfolgreich gegen die Bremer Landesbank erwirkt, die sofort possessorischen Rechtsschutz gewährte und es der Bremer Landesbank verbot, Zahlungen über eine gewissen Summe hinaus zu leisten. So dachte man, das Geld sei nun sicher, könne – und dürfe – das Land nicht verlassen. Das schriftliche Urteil erhielt auch noch am selbigen Tage, nach der Bremer Landesbank, auch die Kreissparkasse Verden per Fax, MAIL und Posteinwurf.
Unbeeindruckt von dem Schreiben erklärte der Leiter der Auslandsabteilung der Kreissparkasse Verden, man werde dennoch Zahlung leisten. Und siehe da, 10 Tage nach Urteilspruch und Übergabe an die Bremer Landesbank und Kreissparkasse Verden wurde sodann das Firmenkonto mit ca. 199.850 US$ widerrechtlich gegen den bereits bestehenden possessorischen Rechtschutz belastet. In den folgenden Wochen wurden dann viele Gespräche mit der Kreissparkasse Verden geführt, wobei durch den Syndikus in Gegenwart eines Anwaltes erklärt wurde, dass man alle Darlehen fällig stellen würde, wenn man sich gegen die Kreissparkasse auflehnen würde.
Danach folgten viele Schreiben zwischen dem Anwalt des Bankkunden / Käufers und der Kreissparkasse mit der Bitte, über den angerichteten Schaden nachzudenken und eine einvernehmliche Lösung zu suchen. Das führt dazu, dass die Kreissparkasse versuchte, einen Insolvenzantrag gegen ihren Bankkunden/ den Käufer voranzutreiben, indem Sie die Krankenkasse nicht mehr bediente, weil der Kontostand es zwischenzeitlich nicht mehr zuließ, entsprechende Zahlungen an die Krankenkasse auf den Weg zu bringen. Ca. 4 Wochen nach diesem Versuch durch die Kreisparkasse Verden wurde das Verfahren niedergelegt, fortan versucht nun die Kreissparkasse Verden, wie bereits ja zuvor durch den Syndikus erklärt, durch sofortige Aufkündigung des Geschäftsverhältnisses und Fälligstellung aller Darlehen nun so die Familie und den Bankkunden / Käufer privat in die Insolvenz zu steuern – augenscheinlich, um so von dem von ihr gemachten Schaden abzulenken und die eigene Verantwortung zu vertuschen.
Eine außergerichtliche Einigung ist nicht in Sicht, obwohl es der Kreissparkasse Verden – das deckt sich mit den Erkenntnissen aller Fachleute für Akkreditivrecht – zweifellos bekannt sein dürfte, dass einzig und allein sie selbst für diesen hier eingetretenen Schaden verantwortlich ist und zu haften hat.
Wegen des extrem fehlerhaft ausgestalteten Akkreditivs, welches der Bankkunde / Käufer für über 4.000 Euro als Dienstleitung für ein Zahlungsversprechen von der Kreissparkasse Verden als vermeintlich sicher erworben hatte, ist diese für den entstanden Schaden verantwortlich und haftbar zu halten.
Infolgedessen und aufgrund des dadurch eingetretenen Kapitalmangels wurden mehrere Anträge zur Prozesskostenhilfe nebst Klageentwurf dem Landgericht Verden und im Beschwerdeverfahren auch an das OLG Celle übermittelt und von dort abgewiesen, weil der Schaden in seiner Art, Ursache und Höhe aus der Sicht der Gerichte kausal nicht erkennbar sei.
Zwischenzeitlich teilte die Kreissparkasse Verden zuvor am 22. August 2013 dem Landgericht Verden mit, eine Gutschrift über ca. 42.000 Euro geleistet zu haben, um so die Kette der Kausalität zu zerschlagen. Am 25. Oktober 2013 erkennt der Bankkunde aber, dass die Kreissparkasse Verden lediglich eine Umbuchung von den Firmenkonten des Bankkunden vornahm, um dem Landgericht Verden und so dann in folge auch dem Oberlandesgericht Celle vorzutäuschen, eine Gutschrift über ca. 42.000 Euro geleistet zu haben.
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Selbst davor scheut die Kreissparkasse Verden mittlerweile nicht einmal mehr !
Zitat dazu aus dem Web:
Im Zivilprozess muss die Partei nach § 138 ZPO (Zivilprozessordnung) wahrheitsgemäße Angaben über die tatsächlichen Umstände des umstrittenen Sachverhaltes machen; es gilt die Wahrheitspflicht in einem Prozess. Trägt eine Partei wissentlich einen falschen Sachverhalt oder falsche Beweismittel dem Gericht vor und versucht sie in dieser Weise das Gericht zum Nachteil der anderen Partei zu täuschen, wodurch ein auf falschen Tatsachen beruhendes Urteil gesprochen werden soll, so macht sie sich eines versuchten, oder wenn das auf falschen Angaben beruhende Urteil ergeht, eines vollendeten Prozessbetruges nach § 263 Strafgesetzbuch (StGB) strafbar. Der Versuch eines Prozessbetrugs beginnt mit dem Einreichen eines bewusst unwahren Parteivorbringens bei Gericht (BayObLG NJW 1996, 406, 408; OLG Bamberg NStZ 1982, 247), wodurch täuschend auf die Vorstellung des Richters eingewirkt werden soll. Dies gilt jedoch nur, soweit bei der anderen Partei ein Vermögensschaden eintritt, also in der Regel bei Prozessen mit vermögensrechtlichem Hintergrund; nicht also z.B. bei solchen, bei denen ein Tun oder Unterlassen verlangt wird; hier kommen andere Straftaten zum Zuge. Wird durch eine mit Strafe bedrohte Handlung ein Urteil erschlichen, kommt eine sog. Restitutionsklage gemäß § 580 Zivilprozessordnung (ZPO) in Betracht.
Im November 2013 wird sodann Klage gegen die Kreissparkasse Verden eingereicht !
Das führte sodann im späteren Verlauf, gegen Ende Dezember 2013, auch noch zu einer Strafanzeige gegen die Kreissparkasse Verden, durch den geschädigten Bankkunden, mit dem Tatvorwurf “Prozessbetrug“. Die Kreissparkasse Verden reichte wiederum um den 17. Dezember 2013, vermutlich nichts von der Strafanteige ahnend, voreilig einen Insolvenzantrag gegen den Bankkunden ein, der aber um den 21. Januar 2014 aufgehoben wurde. Zwischenzeitlich wurde die Kreissparkasse vermutlich über die Strafanzeige informiert und stellte sodann am 5. Februar 2014 einen erneuten Insolvenzantrag gegen den durch sie geschädigten Bankkunden. Aber diesmal unter Verwendung des selbst von ihr missbrauchten zweckgebundenen Darlehns, welches die KSK Verden nie vollends an den Sparkassenkunden ausgezahlt hatte. Das lässt u.a. die Vermutung aufkommen, dass der erneute und 2. Insolvenzantrag durch die Kreissparkasse Verden nur geschah, weil zuvor am 04. Februar 2014 der erste Zwangsversteigerungstermin einer der wertvollsten Immobilien des geschädigten Bankkunden, durch das Amtsgericht Verden vorerst aufgehoben wurde und so der Plan der Kreissparkasse Verden zu wanken droht.
Ende und Stand der Dinge zum 06. Februar 2014
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Nun also die Fragen:
Welcher Schaden ist dem Bankkunden /Käufer entstanden, der aus der Gesamtmenge abzüglich der gelieferten Mengen oder der aus der Überzahlung abzüglich der gelieferten Mengen, wer haftet für den entgangenen Gewinn und die eingetretenen Schäden und angerichteten Folgeschäden und in welcher Höhe?
Von den Verfehlungen der Kreissparkasse Verden ganz zu schweigen !
Wir wollen Gerechtigkeit
Das geschädigte Unternehmen hatte mit der Akkreditivausgestaltung, für über 4.000 Euro, eine vermeintlich sichere und risikofreie geprüfte Dienstleistung, ein Zahlungsversprechen, der Kreissparkasse Verden erworben, die dieses in eigenverantwortlicher Federführung selbst ausführte. Des weiteren hatte die Kreissparkasse Verden dem Unternehmen versichert, dass man mit dem erworbenen absolut wasserdichten Akkreditiv und dem damit verbundenen Zahlungsversprechen in Höhe von 290.000 US$ 600 Solaranlagen erhalten werde. Aber das Akkreditiv enthielt gravierende Fehler, die einen sehr folgenreichen Schaden nach sich zogen.
Wir bitten alle Interessierten um eine rege und sachliche Diskussion.
Medienvertreter, Forschende und Lehrende an den juristischen Fakultäten unserer Universitäten und Hochschulen und alle anderen Juristen, wo immer sie tätig sind, können auf Wunsch, bei entsprechendem Nachweis ihrer Tätigkeit, gerne Dokumentationen und Schriftwechsel zwischen den Beteiligten per Mail abfragen, um den Geschädigten soweit möglich durch Rat und Tat in dieser misslichen Lage zu helfen – und sei es auch nur, indem sie in ein Gespräch mit ihnen eintreten.
Aufruf der Geschädigten zum Crowdfunding
Für wohlwollende Unterstützer, die uns finanziell helfen möchten, worüber wir auch mehr als dankbar wären, haben wir extra ein CROWDFUNDING Projekt ins Leben gerufen, um so die Gelder zusammenzubringen, die wir benötigen, um die Klage gegen die Sparkasse Verden und ihre Verantwortlichen weiter finanziell auf den Weg bringen zu können.
Das CROWDFUNDING Projekt ist in zwei Teile geteilt und vorerst auf 100.000 Euro begrenzt.
In Teil 1 nehmen wir gerne Ihre finanzielle Unterstützung in Form von Spenden an, um uns so mit Ihrer Hilfe gegen die Machenschaften der Kreissparkasse Verden zur Wehr setzen zu können.
In Teil 2 unseres Crowdfunding Projekts mit 25 % Rendite, können Sie uns Beträge zukommen lassen, die wir – wie auch die für die finanzielle Unterstützung aus Teil 1 bestimmten Mittel -auf einem Sonderkonto verbuchen werden, um so das Kapital anzusparen, das die Gerichtskasse fordert, um die Klage gegen die Sparkasse und ihre Verantwortlichen einreichen zu können.
Derzeit dürfte der vom Landgericht Verden erwartete Kostenvorschuss für eine Vollklage bei ca. 25.000 Euro liegen.
Im Falle, dass wir diesen Prozess gewinnen, dessen positiven Ausgang mittlerweile viele Unterstützer mit uns erwarten, haben wir vor, die von unseren Unterstützern im Crowdfundig Projekt Teil 2 eingezahlten Beträge mit 25 % Rendite zu vergüten. Bei einer außergerichtlichen Einigung erhalten alle Crowdfunder ihre Einzahlungen im Verhältnis 1:1 zurück.
Hierzu haben wir folgende Treuhandkonten bei der Volksbank Aller Weser eingerichtet:
Für wohlwollende Spenden
Volksbank Aller Weser Konto Nr. 9774801 Blz. 25 66 35 84
Für Crowdfunder Einzahlungen
Volksbank Aller Weser Konto Nr. 9774802 Blz. 25 66 35 84
Wenn Sie an unserem Crowdfunding Projekt Teil 2 mit der 25%-Rendite-Vergütung teilnehmen möchten, schreiben Sie bei der Überweisung ihres schon heute sehr geschätzten Betrages bitte in den Verwendungszweck Ihre Kontaktdaten.
Wir hoffen auf eine rege Beteiligung, damit auf ein erfolgreiches Crowdfunding Projekt und auf einen günstigen Ausgang des angestrebten Prozesses gegen die Kreissparkasse Verden und ihre Verantwortlichen.
Bankkunden dürfen nicht mit ihrem Vermögen, für die Fehler der Bank haften!!
Die Geschädigten
Da auf meine Schreiben an den Sparkassenverband Hannover keine Antworten kommen, nun in eigener Sache und für die Öffentlichkeit im Web. Eintrag vom 10.06.2014
Da die KSK-Verden, Kreissparkasse Verden aber auch Sparkasse Verden genannt, immer mehr fragwürdigere Geschütze gegen mich auffährt, habe ich mich entschlossen diese Webseite auch noch mit folgenden Worten zu füllen. Phase 3
Sparkasse Werbung oder Sparkasse Verden Werbung, hilft nicht. Sparkasse Immobilien oder Sparkasse Verden Immobilien, meine will ich behalten. Sparkasse online oder Sparkasse Verden online, kann man ich wir schenken. Sparkasse Öffnungszeiten, oder Sparkasse Verden Öffnungszeiten, kein Bedarf mehr. Sparkasse Mitarbeiter oder Sparkasse Verden Mitarbeiter, möchte ich nie sein. Sparkasse IBAN oder Sparkasse Verden IBAN, ich kenne nur Ivan. Sparkasse Verden Stiftung oder Kreissparkasse Verden Stiftung, Ihr dürft mich auch gern entschädigen. Sparkasse Verden und vertrauen, lieber lass ich mich verhauen . Sparkasse Verden Vorstand, wo was vor stand ? - sonst hätte das Marketing längst reagiert. Lieber eine 08/15 Bank als Sparkasse Verden. Sparkasse ohne Ärger ist wie Kredit ohne Zinsen. Als Opfer dieser Bande bitte ich um Opferschutz und Opferschutz für Niedersachsen und Bremer. Ärger mit Sparkasse oder Ärger mit Sparkassen gehört in Deutschland vermutlich zur Tagesordnung. Sind sie erst von der Sparkassen geschädigt werden Sie von dieser als Dank sofort entledigt. Als Sparkassengeschädigter nimmt Sie keine Bank mehr auf, das ist wie die eingebrannte Lilie auf dem Oberarm. Ist man erst von einer Sparkasse geschädigt oder von Sparkassen geschädigt wird man von diesen nie entschädigt. Bedeutung von SVN Sicher vor Neubanker Und zu guter Letzt.
KSK Verden, KSK-Verden, Sparkasse Akkreditiv, Dokumentenakkreditiv oder Sparkasse Verden Akkreditiv, Sparkasse Verden Dokumentenakkreditiv, Freunde da ging bei Euch fürchterlich was schief. Zu lesen ist hier alles unter www.sparkassenopfer.info
Ich will nur mein Recht bekommen und mein Geld dazu.
Wer vom Marketing der Kreissparkasse Verden bis hierher gekommen ist, macht entweder seinen Job richtig oder hat zu viel Freizeit. Auf jeden Fall ist das hier keine gute Werbung für eine Sparkasse. Schöne Grüße an den Vorstand der KSK Verden.